Hamburg hat ein Problem, das auf den ersten Blick absurd wirkt. In Tierställen dürfen Landwirte Klimaanlagen einbauen – ohne großes Tamtam, ohne lange Genehmigungsverfahren. Zuhause dagegen? Da wird es für normale Bürger kompliziert. Sehr kompliziert.
Der Grund liegt in den Bauvorschriften der Hansestadt. Für gewerbliche Nutzungen, also auch für landwirtschaftliche Betriebe, gelten andere Regeln als für Wohngebäude. Das klingt zunächst logisch. Doch die praktischen Konsequenzen offenbaren eine merkwürdige Schieflage. Während ein Bauer seine Tiere vor Überhitzung schützen darf, indem er einfach eine Klimaanlage installiert, müssen Mieter und Hausbesitzer sich durch Behördengänge kämpfen, wenn sie dasselbe für sich selbst tun wollen.
Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen begründet diese Unterscheidung damit, dass Klimaanlagen in Wohngebäuden unter die Energieeinsparverordnung fallen und daher besondere Anforderungen erfüllen müssen. Für Ställe gelten solche Vorschriften nicht – dort zählt vor allem, dass es den Tieren gut geht. Ein Behördensprecher erklärte auf Anfrage, dass die Regelungen den europäischen Richtlinien entsprechen und das Klima in Wohnungen grundsätzlich auch durch andere Maßnahmen verbessert werden könne. Fenster öffnen, Jalousien schließen, bewusst lüften. In einer brütend heißen Sommerwarche, wenn draußen 35 Grad herrschen und die Innenstadt zur Betonwüste wird, klingt das eher nach Wunschdenken.
Die Temperaturen in Hamburg werden extremer. Die vergangenen Jahre zeigen: Sommer ohne mehrere Hitzewellen sind selten geworden. Gerade ältere Menschen und Kranke leiden massiv unter solchen Bedingungen. Und doch hat die Stadt bislang kein Umdenken vollzogen. Während Rinderställe klimatisiert werden, schwitzen Menschen in ihren Wohnungen und hoffen auf kühle Nächte, die immer seltener kommen.
Die Regelung wertet unbewusst vor: Tierwohl ist ein anerkanntes Ziel, für das Investitionen selbstverständlich sind. Menschliches Wohlbefinden dagegen wird dem Energiesparen untergeordnet – zumindest auf dem Papier. Kritiker fragen daher zu Recht: Warum darf ein Schweinestall klimatisiert werden, aber nicht die Wohnung nebenan? Die Antwort der Behörde überzeugt nicht wirklich.